Helfen ist unsere Aufgabe

Ambulante Pflege

der Bezug von Sachleistungen umfasst Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung. Diese werden von Pflegediensten erbracht, die mit den Pflegekassen einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben.

Die Höhe des Sachleistungsbezuges unterscheidet sich nach der Einstufung in die Pflegestufe:


Pflegestufe 1 384,00 €
Pflegestufe 2 921,00 €
Pflegestufe 3 1.432,00 €


Statt den genannten Sachleistung können Pflegebedürftige ein Pflegegeld beantragen. Hier muss die Pflege z.B. von Angehörigen in geeigneter Weise sichergestellt werden.

Pflegestufe 1 205,00 €
Pflegestufe 2 410,00 €
Pflegestufe 3 665,00 €


Ebenfalls ist eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen möglich, sollten die Sachleistungen nicht voll ausgeschöpft werden.

In besonderen Fällen, wie z.B. Krankheit und Urlaub der Pflegeperson, kann diese sich vertreten lassen. Hier kann, bis zu 4 Wochen und einem Gesamtwert von 1.432 € im Jahr, eine Ersatzpflegekraft oder ein Aufenthalt in einer Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.

Sollte die häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt werden können, ist teilstationäre Pflege in den Einrichtungen der Tagespflege möglich. Hier übernehmen die Pflegekasse die Kosten in Höhe der Sachleistungen.