Beratungsbesuche nach |
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Bei Pflegegeldbezug sind Sie verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen
Beratungsbesuch eines ambulanten Dienstes abzurufen.
Der Besuch dient zur Beratung und Hilfestellung, um den pflegenden Angehörigen in der Pflege
soweit wie möglich zu entlasten.
In der Pflegestufe 1 und 2 muss ein Beratungsbesuch aller 6 Monate und
in der Pflegestufe 3 muss der Beratungsbesuch aller 3 Monate stattfinden.
Für nähere Auskünfte und zur Terminvereinbarung steht Ihnen
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Birgit Jänchen
Czornebohstraße 2 02526 Bautzen Tel: 03591-497014 Mob: 0174-3310114 |
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Silvana Neideck
Czornebohstraße 2 02526 Bautzen Tel: 03591-497014 Mob: 0174-3310116 |
gern zur Verfügung.