Helfen ist unsere Aufgabe

Beratungsbesuche nach
§ 37 Abs. 3 SGB XI

Bei Pflegegeldbezug sind Sie verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch eines ambulanten Dienstes abzurufen.
Der Besuch dient zur Beratung und Hilfestellung, um den pflegenden Angehörigen in der Pflege soweit wie möglich zu entlasten.

In der Pflegestufe 1 und 2 muss ein Beratungsbesuch aller 6 Monate und
in der Pflegestufe 3 muss der Beratungsbesuch aller 3 Monate stattfinden.


Für nähere Auskünfte und zur Terminvereinbarung steht Ihnen

Birgit Jänchen
Czornebohstraße 2
02526 Bautzen


Tel: 03591-497014
Mob: 0174-3310114
Silvana Neideck
Czornebohstraße 2
02526 Bautzen


Tel: 03591-497014
Mob: 0174-3310116

gern zur Verfügung.