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Häusliche Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege ist in Deutschland eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Gesetzliche Krankenversicherte erhalten in ihrem Haushalt häusliche Krankenpflege durch geeignetes Fachpersonal, wenn diese durch den Arzt verordnet wurde, um:

  • eine stationäre Krankenhausbehandlung zu vermeiden
  • die Dauer der Krankenhausbehandlung zu verkürzen
  • eine Krankenhausbehandlung angezeigt aber nicht durchführbar ist
  • wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist

Die Verordnung zur häuslichen Krankenpflege muss von einem Arzt ausgestellt und von der Krankenkasse genehmigt sein.