Helfen ist unsere Aufgabe

Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz SGB V

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung können für die häusliche Pflege in Anspruch genommen werden. Die Pflegeversicherung definiert die Pflegebedürftigkeit folgendermaßen:

    Pflegebedürftig sind Menschen, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankungen nicht in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Dinge des täglichen Lebens auszuführen.

Sie benötigen deshalb in erheblichem Maße fremde Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und im Haushalt.

Die Pflegeversicherung unterscheidet 3 Pflegestufen:

  • pflegebedürftig
  • erheblich pflegebedürftig
  • schwerstpflegebedürftig